Campingordnung
Wir freuen uns über Ihren Besuch und werden uns alle Mühe geben, Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Damit dieser reibungslos abläuft, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:
- Allgemein
- Geltungsbereich
- Die „Campingplatzordnung“ gilt für alle Campinggäste als auch für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast bzw. der Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen ohne Vorbehalt. Der Campingplatz ist jährlich jeweils vom 01. April bis einschließlich 04. Oktober geöffnet. In der übrigen Zeit bleibt die Nutzung den Dauercampern vorbehalten.
- Ankunft – Zutritt (ausgenommen Dauercamper)
- Melden Sie sich bei der Ankunft bitte gleich an der Rezeption an. Ein Zutritt zum Campingplatz ist nur nach erfolgter Anmeldung gestattet. Melden Sie sich bitte auch dann an, wenn Sie den Platz nur kurzfristig besuchen möchten. Besucher dürfen den Platz nicht mit Ihren Fahrzeugen befahren. Die Platzeinteilung wird von der Rezeption vorgenommen. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.
- Campinggebühr
Die Camping- und sonstigen Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Campingplatz-Preisliste, welche im Schaukasten aushängt und in der Rezeption ausliegt. - Abreise Feriengäste
Melden Sie sich vor der Abreise bis 10:00 Uhr an der Rezeption ab. Sie können den Stellplatz bis 14:15 Uhr weiter nutzen, bei späterer Abreise berechnen wir 6,- € pro Person. Bitte hinterlassen Sie einen sauberen Stellplatz. Nachreinigungen müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen. - Platzruhe
Die Platzruhe dauert von 12:00 – 14:00 Uhr sowie von 22:30 – 7:00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen keinerlei Fahrzeuge den Campingplatz befahren. Jeglicher Lärm ist während dieser Zeit zu vermeiden. Das Rasenmähen an Sonn- und Feiertagen, sowie in den Ruhezeiten ist verboten. - Nutzung des Stellplatzes
Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Bitte Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, - schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
Der Mieter darf den Platz nur für eigene Zwecke verwenden. Die Weitervermietung an Dritte oder Jugendliche ist nicht gestattet. Der Platz darf nicht gewerblich genutzt werden. Der Mieter haftet für seine Besucher. Der Freiraum am See ist für alle Mieter Allgemeingut und kann von jedem genutzt werden. - Kinder
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten campen. Bei Kindern und Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren gilt die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. - Hunde
Hunde sind innerhalb des Campingplatzes an der Leine zu halten. Eine Belästigung oder Gefährdung durch streunende Hunde wird nicht geduldet. Das Ausführen der Hunde hat außerhalb des Platzes zu erfolgen. Evtl. auftretende Notdurft des Hundes, auch vor der Schranke, ist vom Hundehalter mittels Hygienetüte sofort zu entfernen. - Sauberkeit
Auf Sauberkeit legen Sie sicher ebenso großen Wert wie wir. Deshalb bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie diese angetroffen haben. Kleinkinder bis 8 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Jeglicher angerichtete Schaden ist unverzüglich an der Rezeption zu melden. - Müll
Hausmüll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während des Aufenthalts auf dem Platz entstanden ist.
Das Abstellen von Sperrmüll ist strengstens untersagt.
Benutzen Sie zur Entsorgung von Papier die „Blauen Tonnen“. Gelbe Säcke liegen in der Rezeption bereit, dieser sortierte Müll kommt in die Gitterboxen im Müllbereich.
Für Altglas und Blech stehen öffentliche Container an der Bushaltestelle Kreuzung Häsle/Haselbach bereit. - Brandvorschriften
- Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Verwenden Sie zum Grillen ausschließlich geeignete Gas- oder Holzkohlegrills und achten Sie darauf, starke Rauch- sowie Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. Bei Wohnwagen und Vorzelten muss die notwendige Prüfung der Gasanlage (nach DVGW G 607) von einem dafür befähigten Fachmann alle zwei Jahre ausgeführt werden. Gasflaschen müssen standsicher in einem belüfteten Gaskasten aufgestellt werden.
- Stromversorgung
- Ab der Stromsäule ist der Camper für den ordnungsgemäßen Anschluss verantwortlich. Es dürfen ausschließlich intakte, dreiadrige Anschlusskabel (mind. IP44, Gummischlauchleitung H07RN‑F) mit CEE Stecker verwendet werden. Das Laden von Elektrofahrzeugen über die Stromsäulen bzw. Stellplatzanschlüsse ist untersagt, da dies sonst unser Stromnetz überlasten würde.
- Photovoltaikanlagen
- Photovoltaikanlagen(z.B. Balkonkraftwerk) dürfen nur autark als Insellösung betrieben werden (z. B. Solarkoffer mit Batteriespeicher). Der Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes sowie jede Rückspeisung ist nicht gestattet. Dies dient der Sicherheit und der Einhaltung der technischen Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Verstößen behalten wir uns die Unterbrechung der Stromversorgung vor.
- Fahrzeuge
- Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (5km/h). Kraftfahrzeuge der Mieter sind auf dem Stellplatz abzustellen, sie dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Ein dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen (z. B. Wohnmobile oder Anhänger) auf dem Stellplatz oder anderen Flächen des Campingplatzes ist nicht gestattet.
Besucher haben kein Zufahrtsrecht, für Sie ist der Parkplatz vor der Schranke vorgesehen. - Videoüberwachung
- Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren nach Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) mit Videokameras überwacht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei rechtlicher Verpflichtung. Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.
- WLAN/Hotspot
- Das WLAN ist ein kostenloser Service für unsere Gäste (kein öffentlicher Telekommunikations-dienst). Es gelten die bei der Anmeldung einsehbaren Nutzungsbedingungen. Rechtswidrige Nutzung ist untersagt und kann zur Sperrung des Zugangs sowie zur Weitergabe erforderlicher Daten an zuständige Stellen führen. Die Bereitstellung erfolgt nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, Abdeckung, Geschwindigkeit oder bestimmte Dienste (z. B. Portsperren).
- Hausrecht
Das Campingpersonal ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint. - Haftung
Das Campen auf dem Grundstück geschieht auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz- bzw. Hagelschäden wird keine Haftung übernommen. In den Wintermonaten vom 01. November bis einschließlich 31. März eines jeden Jahres ist der Campingplatz offiziell geschlossen. Während dieser Zeit erfolgt kein oder nur ein eingeschränkter Winterdienst. Während dieser Zeit ist der Zutritt ausschließlich den Dauercampern erlaubt. Das Begehen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter Ausschluss einer Haftung. - Dauercamping
- Zwischen dem Campingplatzbetreiber und dem Campingplatz-Gast kommt bei Vertragsabschluss ein Benutzungsvertrag in analoger Anwendung der Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) zustande.
- Der Platz ist in ordentlichem Zustand zu halten, Gras ist bei Bedarf zu mähen. Erster Rasenschnitt und die Reinigung der Wohnwagen u. Vorzelte sollten im Mai erledigt werden.
- Der Bewuchs ist so zu pflegen, dass Verkehrsflächen, Beleuchtungen und Nachbarparzellen nicht beeinträchtigt werden. Um ein helles und freundliches Gesamtbild zu bewahren, müssen Sträucher und Hecken auf eine Höhe von max. 1,60 m gekürzt werden. Bei Pflanzen, welche zu stark verwildert sind oder die Grenze der Parzelle überschreiten, ist im Einzelfall auch ein komplettes Abholzen notwendig.
Hecken/Sträucher: Mindestabstand 0,30 m zur befestigten Straße/Wegekante; gemessen von der äußersten Zweig-/Blattlinie zur befestigten Kante.
Sichtdreiecke und Wegkreuzungen: im Bereich 3 m × 3 m max. 80 cm Höhe. - Die Platzmiete beinhaltet den Aufenthalt einer Familie mit der im Hausstand lebenden Kinder oder Personen.
- Besucher, die auf dem Campingplatz übernachten wollen, müssen angemeldet werden und die Gebühr, die auf der Preisliste zu ersehen ist, muss entrichtet werden. Für jede weitere Familie, die den Platz nutzen möchte, bieten wir eine Besucherpauschale von 100,00 Euro pro Jahr an. Für Tagesbesucher berechnen wir 3,00 Euro pro Person.
- Der Verkauf von Wohnwagen bzw. Vorzelt auf dem Platz, sowie die Weitervermietung oder Übergabe von Stellplätzen ist grundsätzlich vorab mit uns als Betreiber abzusprechen. Ein Stellplatzvertrag ist ein persönliches Übereinkommen zwischen Ihnen und uns - er geht bei einem Verkauf nicht automatisch auf den Käufer über.
- Bei der Platzaufgabe ist der Stellplatz in ebenem Zustand zu übergeben. Pflanzlöcher sind mit Humus aufzufüllen. Holzpodeste, Steine und Kiesschüttungen sind zu entsorgen. Wir weisen besonders auf eine kostenpflichtige Räumung unsererseits hin.
- Das Mietjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März jeden Jahres. Die Jahresmiete ist zum 1. April zu entrichten. Das Mietverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der bestehende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
- Gültigkeit
- Diese Campingplatzordnung gilt ab 01.04.2026. Ergänzungen und Änderungen sind jederzeit möglich. Frühere Campingplatzordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit!
